+++ AKTUELLE CORONA-INFORMATION +++

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik hat am 16.09.2020 eine Reisewarnung für Nord- und Südholland erlassen (https://www.auswaertigesamt.de/de/aussenpolitik/laender/niederlande-node/niederlandesicherheit/211084).

Bei allen notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19 Virus, hier wird leider undifferenziert eine gesamte Region (wir sprechen für Nordholland, Südholland können wir nicht beurteilen) unter den Verdacht eines hochgradigen Infektionsgebietes gestellt, obwohl dem nicht so ist. Man wird leider nicht schlauer und konterkariert damit alle Bemühungen, die Akzeptanz behördlicher Maßnahmen zu erhalten. Fakt ist in Bezug auf Nordholland, dass Amsterdam fast eine Verdoppelung der Infektionszahlen gegenüber der Vorwoche zu verzeichnen hat. Tatsache ist aber auch, dass die Gemeinden Bergen, Schagen, Den Helder und Texel keine derartigen Steigerungen haben (siehe Wochenzahlen vom 09.09. bis 15.09 auf der Seite des RKI von den Niederlanden: https://coronadashboard.rijksoverheid.nl/). Bergen mit 6 Infizierten, Schagen mit 7, Den Helder mit 5 und Texel mit 2 sind eher Sicherheits- als Hochrisikogebiete.

Auch die Krankenhausaufnahmen sprechen für sich. Lediglich in Den Helder wurde eine(!) Person mit Covid-19-Beschwerden stationär behandelt.

Aus unserer Sicht ist es unverantwortlich, eine ganze Urlaubsregion unter Verdacht zu stellen statt lokal begrenzte Bereiche, wie z. B. die Städte Amsterdam oder Rotterdam. Wir glauben sogar, dass diese Einschätzung mit den daraus resultierenden Konsequenzen für die Urlauber wie Vermieter rechtswidrig ist.

Was bedeutet das für den Urlauber in den kommenden Wochen?

Die Grenzen bleiben geöffnet. Es finden keine Einreisekontrollen statt – in beide Richtungen! Jeder kann reisen, wohin er möchte. Bei der Rückreise in die Bundesrepublik müssen Sie sich einem kostenlosen Test (innerhalb von 72 Stunden) unterziehen. Sollte dieser positiv sein, so müssen Sie sich der Quarantäneregelung so lange unterwerfen, bis ein negatives Ergebnis vorliegt. Einzelheiten zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html.
Sollten Sie den Test jedoch bereits in den Niederlanden vornehmen lassen, darf dieser bei der Einreise in die Bundesrepublik nicht älter als 48 Stunden sein. Laut dem Auswärtigen Amt können Sie den kostenlosen Test bei der Einreise (Grenzstation) oder dem Gesundheitsamt Ihres Wohnortes vornehmen lassen. Jeder sollte vor dem Urlaub die Möglichkeiten bei der jeweiligen Grenzstation im Voraus erfragen.

Wer also am Samstag nach Hause fährt und am Donnerstag zuvor einen Test bei einem niederländischen Arzt machen lässt, kann sich das Ergebnis nach Hause schicken lassen, das dann wohl am Montag da sein wird. Die Konsequenz hieraus wäre, dass man einen weiteren Tag Urlaub “opfern” müsste.

Bevor man den Urlaub vorschnell storniert, sollte man sich diese Möglichkeit einmal durch den Kopf gehen lassen und in diese Richtung vorab Informationen sammeln.

Wer also einen Abstecher nach Amsterdam plant, dem müsste man den Puls fühlen. Wer aber durch Amsterdam in die Gemeinden Bergen, Schagen, Den Helder und Texel fährt, der sollte sich keine Gedanken über Covid-19 machen, die über die normalen Ängste und Vorsichtsmaßnahmen hinausgehen.

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